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Gut, in diesem Jahr hat’s vielleicht länger gedauert als sonst, aber jetzt ist er da, der Sommer. Mit ihm steigen die Temperaturen und die Probleme, die die Hitze für uns und unseren Körper mit sich bringt, werden wieder spürbar.

Klimatisieren

Wer zumindest zuhause oder im Büro nicht allzu sehr unter der Hitze leiden möchte, sollte sich mit der Möglichkeit einer effizienten Klimatisierung auseinandersetzen – und zugleich mit den Vorteilen, mit denen der Staat dafür aufwartet. So gibt es allein drei Steuererleichterungen für Private und Betriebe, die sich eine Klimaanlage anschaffen. Auf zehn Jahre verteilt, bekommt man so einen Teil der Investitionskosten über die Steuererklärung wieder zurück.

Energiespar-Bonus

Dieser Bonus fällt tatsächlich in die Kategorie “sehr großzügig”. So kann man in zehn Jahren nicht weniger als 65 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen, wobei das Ausgabenlimit bei 46.154 € angesetzt ist – und damit bei einer Abschreibungs-Obergrenze von 30.000 €. Man kann sich vorstellen, dass eine derart hohe Steuererleichterung an strenge Voraussetzungen gekoppelt ist. So muss die neue Anlage (auch eine Wärmepumpe) eine alte ersetzen und in die besten Energieklassen fallen, damit auch wirklich eine Energieeinsparung nachgewiesen werden kann.

Auch bei der Zahlung sind einige Bedingungen zu beachten. So muss die Anlage via Überweisung bezahlt werden, wobei in dieser nicht nur die Steuernummer des Käufers, sondern auch die Mehrwertsteuernummer des Verkäufers sowie ein Hinweis auf den Energiespar-Bonus aufscheinen muss.

Schließlich muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten eine Meldung an die Agentur Enea erfolgen, in der die technischen Daten der neuen Anlage aufscheinen und die Energieeinsparung nachgewiesen wird.

Renovierungs-Bonus

Etwas einfacher ist es, vom Renovierungs-Bonus zu profitieren, wann immer die Klimaanlage im Rahmen von Renovierungsarbeiten angeschafft wird. In diesem Fall genügt es, sich für eine energiesparende Anlage zu entscheiden, und man kann in zehn Jahren 50 Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Bei der Zahlung sind die Bedingungen zu beachten, die auch für den Energiespar-Bonus gelten.

Möbel-Bonus

Auch die Anschaffung neuer Möbel wird vom Staat mit der Möglichkeit gefördert, bis zu 50 Prozent der Investitionskosten von der Steuer abzusetzen. Allerdings gilt als Obergrenze eine Investition in Höhe von 10.000 Euro und natürlich gilt auch hier: das angeschaffte Modell muss energieeffizient laufen.