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Die Norm EN 378, besser wäre wohl, von einem Normenpaket zu reden, regelt Kälteanlagen und Wärmepumpen. Das Normenpaket besteht aus vier einzelnen Normen und umfasst alles, was Anlagen, Kühlmittel, Unterbringung und nicht zuletzt den Austausch klimaschädlicher Kühlmittel betrifft. Darüber hinaus regelt die Norm den Betrieb, die Wartung, die Reparatur und eine eventuelle Entsorgung der Anlagen.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die vier Normen im Paket namens EN 378. Sollten Sie genaueres in Erfahrung bringen wollen, können wir Ihnen einen Fachbeitrag zur Norm empfehlen.

EN 378 – 1

Im ersten Teil der Norm EN 378 geht es vor allem um grundlegende Definitionen rund um Kühlanlagen aller Größen sowie um Wärmepumpen. Diese Definitionen und die dazu gehörigen Sicherheitsvorschriften bilden das Fundament der Teile zwei bis vier.

EN 378 – 2

Im zweiten Teil der Norm liegt der Fokus auf der Planung, der Herstellung und der Installation von Kühlsystemen. Dazu gehören nicht zuletzt die Rohrleitungen, Materialien und Bauteile sowie die notwendigen Tests, die Inbetriebnahme und die zugehörige Dokumentation. Ebenfalls im zweiten Teil der Norm geht es um all jene Werkstoffe und Bauteile, die nicht direkt mit den Klimasystemen zusammenhängen, aber mit diesen kombiniert werden, also etwa Ventilatoren, Motoren, Elektromotoren und Kompressoren.

EN 378 – 3

Der dritte Teil der Norm ist nicht den Anlagen selbst gewidmet, sondern den Orten, an denen sie installiert werden. Auch hier geht es in erster Linie um den Aspekt der Sicherheit, der sich von Kühlsystem zu Kühlsystem unterscheidet.

EN 378 – 4

Die Sicherheit steht schließlich auch im Mittelpunkt des vierten und letzten Teils der Norm EN 378, und zwar die Sicherheit von Menschen und Eigentum. Zudem definiert dieser Teil der Norm auch die Richtlinien für den Ressourcen- und Umweltschutz sowie für den Betrieb, die Wartung und Reparatur von Kühlanlagen, wobei ein Hauptaugenmerk einer sicheren Entsorgung von Kühlmitteln gilt.